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BITS Behörden-IT-Sicherheitstraining Version 2.6
Gefördert vom Städte- und Gemeindebund NRW
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Schutz von Betriebs- und Dienstgeheimnissen V

Schützenwerte Daten aus dem öffentlichen Sektor

Persönlich vertrauliche Informationen sind vor allem personenbezogene Daten nach dem Datenschutzrecht.

Beispiele:

Personalakten, Daten der Gehaltsabrechnung, personenbezogene Daten von Bürgerinnen und Bürgern (z.B. Personenstand, Anträge).

Verhaltensregeln:

  • Die Informationsfreiheitsgesetze schützen ausdrücklich personenbezogene Daten, auch wenn ein grundsätzlicher Auskunftsanspruch besteht.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen kann es auf Grund einer Einwilligung des Betroffenen zur Informationsmitteilung kommen
  • Prüfen Sie die Anforderungen genau! Eine eimal erteilte Auskunft kann nicht rückgängig gemacht werden!
  • Persönlich vertrauliche Informationen sollten besonders gekennzeichnet werden und dürfen von der empfangenden Stelle nur persönlich geöffnet werden.
  • Sie sind für andere unzugänglich aufzubewahren.
  • Eine Weitergabe oder sonstige Verarbeitung ist nur mit Zustimmung der betroffenen Person oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zulässig.