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BITS Behörden-IT-Sicherheitstraining Version 2.6
Gefördert vom Städte- und Gemeindebund NRW
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Schutz von Betriebs- und Dienstgeheimnissen III

Schützenwerte Daten aus dem öffentlichen Sektor

Natürlich sind auch behördeninterne Daten zu schützen!

Beispiele:

Telefonlisten, Informationen über interne Arbeitsabläufe

Verhaltensregeln:

  • Interne Informationen sind normalerweise nur für die Mitarbeiterschaft zugänglich. Sie dürfen nur mit Zustimmung der Leitungsebene nach außen gegeben werden.
  • Vor der Weitergabe interner Informationen ist zu prüfen, ob eine Datenschutz- oder Vertraulichkeitserklärung abzuschließen ist.