Datenschutzerklärung
In den meisten Fällen muss man schon beim Eintritt in den Verwaltungsdienst eine Datenschutzerklärung unterschreiben.
Sie ist die Grundlage für die hier vorgestellten Verhaltensregeln. Schützen Sie die Bürgerschaft, Ihre Verwaltung und Ihre Kollegenschaft durch den verantwortlichen Umgang mit vertraulichen Informationen. Die Verwaltungsführung verlässt sich auf Sie!
- Datenschutz behördenweit!
Zusammenfassung
Zum Schutz der Kundinnen und Kunden, Ihrer Verwaltung und Ihrer Kollegenschaft werden regelmäßig allgemeine Richtlinien für den Umgang mit vertraulichen Informationen aufgestellt.
Hier noch einmal die wichtigsten Regeln:
- Gesetzliche und ethische Gründe erfordern von allen einen aktiven Datenschutz
- Beachten Sie die Regelungen und Vorschriften nach dem Datenschutz- und Informationsfreiheitsrecht
- Vor der Weiterleitung von Informationen sind die Schutzwürdigkeit und die Empfängerliste zu prüfen
- Besondere Vorsicht gilt bei der Verarbeitung personenbezogener Daten
- Im Zweifel mit der Leitungsebene abstimmen!
Natürlich sind die Richtlinien nicht auf elektronisch gespeicherte Informationen beschränkt. Sie gelten auch für den Umgang mit Papierdokumenten und sonstigen Akten.