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BITS Behörden-IT-Sicherheitstraining Version 2.6
Gefördert vom Städte- und Gemeindebund NRW
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Schutz von Betriebs- und Dienstgeheimnissen IV

Schützenwerte Daten aus dem öffentlichen Sektor

Beispiele:

Bilanzen, Angebotsunterlagen, entsprechend gekennzeichnete nichtöffentliche Verwaltungsunterlagen für die politischen Gremien und Niederschriften von nichtöffentlichen Sitzungen, Protokolle des Verwaltungsvorstandes, aus Verwaltungsrat- und Aufsichtsratsitzungen, Personal- und Finanzdaten, Informationen über die Struktur der internen IT-Anlagen

Verhaltensregeln:

  • Diese Informationen sollten nur dem Teil der Mitarbeiterschaft zur Verfügung gestellt werden, der diese für seine Tätigkeit benötigt.
  • Bei Weitergabe an Dritte ist neben den Bedingungen, die für interne Informationen gelten, auch die Zustimmung der Leitungsebene erforderlich.
  • Es ist ein sicherer Transportweg zu wählen. Das heißt z.B. beim Versand über das Internet ist eine hinreichende Verschlüsselung zwingend notwendig.