
- Alle vertraulichen Informationen sind zu kennzeichnen:
- Merkmal: „vertraulich“
Schutz von Betriebs- und Dienstgeheimnissen IV
Schützenwerte Daten aus dem öffentlichen Sektor
Beispiele:
Bilanzen, Angebotsunterlagen, entsprechend gekennzeichnete nichtöffentliche Verwaltungsunterlagen für die politischen Gremien und Niederschriften von nichtöffentlichen Sitzungen, Protokolle des Verwaltungsvorstandes, aus Verwaltungsrat- und Aufsichtsratsitzungen, Personal- und Finanzdaten, Informationen über die Struktur der internen IT-Anlagen
Verhaltensregeln:
- Diese Informationen sollten nur dem Teil der Mitarbeiterschaft zur Verfügung gestellt werden, der diese für seine Tätigkeit benötigt.
- Bei Weitergabe an Dritte ist neben den Bedingungen, die für interne Informationen gelten, auch die Zustimmung der Leitungsebene erforderlich.
- Es ist ein sicherer Transportweg zu wählen. Das heißt z.B. beim Versand über das Internet ist eine hinreichende Verschlüsselung zwingend notwendig.