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BITS Behörden-IT-Sicherheitstraining Version 2.6
Gefördert vom Städte- und Gemeindebund NRW
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Blocken krimineller Seiten

Einige Verwaltungen stellen mit Hilfe von zentralen Filtersystemen sicher, dass Webseiten mit extremistischen, pornografischen und vergleichbaren Inhalten automatisch geblockt werden. Davon unabhängig sollten Sie von sich aus Internetangebote meiden,

  • die strafbare bzw. rechtswidrige Inhalte haben,
  • die andere Personen am Arbeitsplatz belästigen (denken Sie bitte auch an minderjährige Kolleginnen und Kollegen),
  • die, wenn Ihnen die private Internetnutzung untersagt ist, keinen dienstlichen Bezug haben (siehe weiter unten).