
- Kein Zugriff auf strafbare oder rechtswidrige Inhalte
- Beachten Sie die Vorgaben Ihrer Verwaltung
Blocken krimineller Seiten
Einige Verwaltungen stellen mit Hilfe von zentralen Filtersystemen sicher, dass Webseiten mit extremistischen, pornografischen und vergleichbaren Inhalten automatisch geblockt werden. Davon unabhängig sollten Sie von sich aus Internetangebote meiden,
- die strafbare bzw. rechtswidrige Inhalte haben,
- die andere Personen am Arbeitsplatz belästigen (denken Sie bitte auch an minderjährige Kolleginnen und Kollegen),
- die, wenn Ihnen die private Internetnutzung untersagt ist, keinen dienstlichen Bezug haben (siehe weiter unten).