Bitte beachten Sie, dass bei vielen Verwaltungen der Internetzugang nur zu dienstlichen Zwecken genutzt werden darf. Das Nähere regelt zumeist eine Dienstanweisung oder -vereinbarung – bitte informieren Sie sich über die Gegebenheiten in Ihrer Organisation.
Zur Aufrechterhaltung des Betriebs oder zur Fehleranalyse muss der Internetverkehr in bestimmten Situationen protokolliert werden (grundsätzlich nicht die Inhalte, sondern die Umstände der Kommunikation). Details hierzu erfahren Sie bei Ihren Vorgesetzten oder Ihrer IT-Abteilung. Seien Sie sich bei Ihrem Internetverhalten dessen bewusst!
- Regelungen schaffen Klarheit
- Halten Sie sich an die Vorgaben Ihrer Verwaltung
Verwaltungsspezifische Richtlinien zur Internetnutzung
Viele Verwaltungen legen konkrete Richtlinien für die Internetnutzung fest. Diese regeln Themen wie
- die private Nutzung von Internet-Diensten,
- den Umgang mit schützenswerten und vertraulichen Daten,
- die Verantwortung der Mitarbeiterschaft für Datenschutz und Datensicherheit,
- Verbote der Beschaffung, Verwendung und Installation nicht freigegebener oder lizenzierter Software,
- Verbote von Einrichtung und Betrieb nicht-genehmigter Internet-Zugänge,
- die Protokollierung von E-Mail- und Internet-Nutzung.
Genauere Informationen erhalten Sie bei den Ansprechpersonen auf den Info-Seiten.