
- Fehlgeleitete Information nicht weitergeben
- Absender/in informieren
- E-Mail löschen
Fehlgeleitete Informationen
Immer wieder führt menschliches Fehlverhalten dazu, dass Informationen fehlgeleitet werden und so in falsche Hände geraten.
Dies kann unter Umständen fatale wirtschaftliche und rechtliche Folgen für Sie, Ihre Kollegenschaft und Ihre Verwaltung haben.
Falls Sie versehentlich eine E-Mail bekommen, die nicht für Sie bestimmt ist,
- geben Sie die Information nicht weiter,
- informieren Sie den Absender oder die Absenderin,
- löschen Sie die E-Mail aus Ihrem Postfach.
Hinweise am Ende einer E-Mail für den Fall, das eine unberechtigte Person die Nachricht bekommen hat, sind übrigens rechtlich nicht bindend und daher verzichtbar.