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Wissens-Check

Frage 4 von 4
Welcher Aspekt der Internetnutzung ist meist über Dienstvereinbarungen und nicht gesetzlich geregelt? ?

Leider nicht richtig.

Das Speichern bzw. Weiterleiten von strafbaren Inhalten ist bereits gesetzlich verboten und kann strafrechtlich verfolgt werden.

Leider nicht richtig.

Das Verbreiten von strafbaren Inhalten - auch über das Internet - ist gesetzlich verboten und kann strafrechtlich verfolgt werden.

Private Nutzung des Internets am Arbeitsplatz.