Steuerliche Aspekte:
Gemäß § 3 Nr. 45 EStG ist die private Nutzung des Internets am Arbeitsplatz nicht als geldwerter Vorteil zu behandeln. Außerdem ist die kostenlose private Nutzung sozialversicherungs- und umsatzsteuerfrei.
Geschäftliche und private Nutzung
In den meisten Verwaltungen ist die Nutzung der geschäftlichen E-Mail-Adresse zum Versand privater E-Mails aus rechtlichen Gründen im Rahmen des Telekommunikationsgesetzes verboten. Dieses Verbot ist rechtlich zulässig.
Genaueres regeln interne Richtlinien und Dienstvereinbarungen oder -anweisungen.