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BITS Behörden-IT-Sicherheitstraining Version 1.1
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Fehlgeleitete Informationen / Erste Hilfe

Falls Sie versehentlich vertrauliche Informationen an Unbefugte geschickt haben,

  • informieren Sie Ihre Vorgesetzten und den/die Datenschutzbeauftragte/n der Verwaltung,
  • informieren Sie den Empfänger über die Fehlleitung und weisen Sie ihn auf die allgemeinen Verpflichtungen zum Datenschutz hin und
  • leiten Sie gemeinsam mit der Leitungsebene und der für den Datenschutz zutändigen Person alle notwendigen Maßnahmen zur Schadensminimierung ein.

Der/die Datenschutzbeauftragte Ihrer Verwaltung hilft Ihnen im Zweifelsfall weiter. Die Kontaktdaten finden Sie hier.