BITS Behörden-IT-Sicherheitstraining

Stand: 01.03.2007, Version 1.1

Autoren: AK IT StGB NRW

Ansprechpartner: Dr. iur. Lutz Gollan, StGB NRW. E-Mail: Lutz.Gollan@Kommunen-in-NRW.de

1. Überblick

Unter dem Titel „BITS Behörden-IT-Sicherheitstraining“ hat eine Arbeitsgruppe des Arbeitskreises Informationstechnologie des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen (AK IT StGB NRW, http://www.kommunen-in-nrw.de) das Computersicherheits-Training „open beware!“ an die Anforderungen von Verwaltungen angepasst. Mittlerweile liegt die aktualisierte Version 2 vor. Neben kleineren Aktualisierungen wurden folgende Kapitel hinzugefügt:

2. Ziel

Durch das Training sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Verwaltungen, die regelmäßig an EDV-Arbeitsplätzen und insbesondere mit dem Internet beschäftigt sind, durch gezielte Information und Selbstlerneinheiten für die Sicherheitsaspekte der Computer- und Internetnutzung sensibilisiert werden.

Das Training ist vollständig browserbasiert und kann in jedes Intranet eingebettet werden.

3. Installation

„BITS Behörden-IT-Sicherheitstraining“ steht als ZIP-Datei zur Verfügung. Für die Mitarbeiterschaft entpackt werden kann es auf einem Server, einem Arbeitsplatz oder auf einem Wechselspeichermedium (DVD, CD, USB-Stick). Da „BITS Behörden-IT-Sicherheitstraining“ HTML-basiert ist, kann es problemlos in einen Intranetauftritt integriert werden.

Vor der Freigabe für die Mitarbeiterschaft sollte die Seite „Ansprechpersonen“ für die entsprechende Verwaltung angepasst werden. Dies ist die Datei „index.htm“ im Pfad „allgemeines\ansprechpartner“. Hierzu sind HTML-Kenntnisse erforderlich. Gleiches gilt für den Fall, dass anders lautende Dienstvereinbarungen oder -anweisungen, insbesondere für die Kapitel "E-Mail" und "Vertrauliche Daten" existieren. Bitte bedenken Sie, dass BITS nur ein Angebot darstellt, und leicht auf die lokalen Anforderungen hin angepasst werden kann.

4. Bedienung und technische Anforderungen

Die Bedienung von „BITS Behörden-IT-Sicherheitstraining“ erfolgt durch den Aufruf der „index.html“-Seite (unmittelbar oder durch Verlinkung hierauf). Anschließend können die weitestgehend barrierefreien Seiten durch die Maus oder durch Tastaturbefehle genutzt werden.

„BITS Behörden-IT-Sicherheitstraining“ unterstützt jeden Browser. JavaScript muss aktiviert sein, ansonsten kann keine richtige Darstellung der Seiten erfolgen und der Wissenstest nicht durchgeführt werden. Eine Soundkarte bzw. Lautsprecher sind zur Nutzung nicht erforderlich. Es wird eine Bildschirmauflösung von mindestens 800x600 Punkten empfohlen. „BITS Behörden-IT-Sicherheitstraining“ wurde getestet mit MS Internet Explorer 6 und 7, Opera 9.10 und Firefox 1.5.

5. Rechtliches

„BITS Behörden-IT-Sicherheitstraining“ basiert auf open beware!, das vom Unternehmen BDG GmbH & Co. KG (http://www.bdg.de/) herausgegeben wird. Dieses steht unter der GNU Public License (GPL, siehe http://www.fsf.org). Somit steht auch „BITS Behörden-IT-Sicherheitstraining“ unter dieser Lizenz und darf von Dritten kostenfrei veröffentlicht, vervielfältigt, weitergegeben und modifiziert werden, unter der Bedingung, dass auch die Änderungen unter der GPL stehen müssen.

Änderungs- oder Ergänzungswünsche nimmt der Leiter des AK IT StGB NRW, Dr. iur. Lutz Gollan (Lutz.Gollan@Kommunen-in-NRW.de) gerne entgegen.