
Fehlgeleitete Informationen / Erste Hilfe
Falls Sie versehentlich vertrauliche Informationen an Unbefugte geschickt haben,
- informieren Sie Ihre Vorgesetzten und den/die Datenschutzbeauftragte/n der Verwaltung,
- informieren Sie den Empfänger über die Fehlleitung und weisen Sie ihn auf die allgemeinen Verpflichtungen zum Datenschutz hin und
- leiten Sie gemeinsam mit der Leitungsebene und der für den Datenschutz zutändigen Person alle notwendigen Maßnahmen zur Schadensminimierung ein.
Der/die Datenschutzbeauftragte Ihrer Verwaltung hilft Ihnen im Zweifelsfall weiter. Die Kontaktdaten finden Sie hier.