
- Der Anschluss eines Rechners an ein Netzwerk oder das Internet ohne aktuellen Virenschutz muss als grob fahrlässig bezeichnet werden.
- Weitere Informationen zu Computer-Viren finden sie unter Thema 2: Bedrohung durch Computer-Viren
- Kontaktinformation
Computerviren / Schutzmaßnahmen
In Verwaltungen wird eine E-Mail normalerweise an zwei Stellen auf Viren untersucht: zentral am Internetzugang (beim Empfang der E-Mail aus dem Internet) und zusätzlich durch ein Virenschutzprogramm auf Ihrem Rechner beim Lesen der E-Mail.
Trotzdem ist Vorsicht geboten:
- Zum einen gibt es heute kein Virenschutzprogramm, das alle Viren beseitigen kann.
- Zum anderen sind Situationen denkbar, in denen das Virenschutzprogramm nicht arbeiten kann, z.B. wenn eine E-Mail verschlüsselt ist.
- Vertrauen Sie nicht blind E-Mail-Inhalten und Dateianhängen.
- Öffnen Sie keine Dokumente und Programme von unbekannten Absendern, sondern vergewissern Sie sich zunächst über deren Seriosität und Vertrauenswürdigkeit.
Bei Fragen kann Ihnen der Ansprechpartner in Ihrer Verwaltung weiterhelfen. Kontaktinformationen erhalten Sie, wenn Sie rechts auf den angegebenen Link klicken.