Datenschutzerklärung
In den meisten Fällen muss man schon beim Eintritt in den Verwaltungsdienst eine Datenschutzerklärung unterschreiben.
Sie ist die Grundlage für die hier vorgestellten Verhaltensregeln. Schützen Sie die Bürgerschaft, Ihre Verwaltung und Ihre Kollegenschaft durch den verantwortlichen Umgang mit vertraulichen Informationen. Die Verwaltungsführung verlässt sich auf Sie!
- Datenschutz verwaltungsweit!
Zusammenfassung
Zum Schutz der Bürgerschaft, Ihrer Verwaltung und Ihrer Kollegenschaft werden regelmäßig allgemeine Richtlinien für den Umgang mit vertraulichen Informationen aufgestellt.
Hier noch einmal die wichtigsten Aussagen:
- Gesetzliche und ethische Gründe erfordern von allen einen aktiven Datenschutz
- Bitte beachten auch Sie die Regelungen und Vorschriften des Informationsfreiheitsgesetz und des Landesdatenschutzgesetz
- Vor der Weiterleitung von Informationen die Schutzwürdigkeit und die Empfängerliste prüfen
- Im Zweifel mit der Leitungsebene abstimmen
Natürlich sind die Richtlinien nicht auf elektronisch gespeicherte Informationen beschränkt. Sie gelten sinngemäß insbesondere auch für den Umgang mit Papierdokumenten.