Bitte aktivieren Sie Java-Script in Ihren Browsereinstellungen

BITS Behörden-IT-Sicherheitstraining Version 1.1
gefördert vom Städte- und Gemeindebund NRW
Feedback & Infos

Logo BITS Behörden-IT-Sicherheitstraining
Weiter Zurueck

Wie erkenne ich vertrauliche Daten?

Schlüsselfrage zur Bewertung:

  • Sind die Daten durch gesetzliche Bestimmungen geschützt?

Die Verwaltungen in Nordrhein-Westfalen unterliegen dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG NW) und dem Landesdatenschutzgesetz (DSG NW). In § 4 des IFG NW zum Beispiel ist der Anspruch der Bürgerschaft auf Auskunft durch die Verwaltung normiert, über jedes Wissen, über jedes Datum, das der Verwaltung vorliegt. Dies ist der Grundsatz. Ausnahmen hierzu sind in den §§ 6 bis 10 des IFG NW normiert. Ein wichtiger Ausnahmetatbestand ist hier der § 9, der den Schutz personenbezogener Daten regelt. Hierdurch wird das Landesdatenschutzgesetz in den Bereich des Informationsfreiheitsgesetzes einbezogen.