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BITS Behörden-IT-Sicherheitstraining Version 1.1
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Steuerliche Aspekte:

Gemäß § 3 Nr. 45 EStG ist die private Nutzung des Internets am Arbeitsplatz nicht als geldwerter Vorteil zu behandeln. Außerdem ist die kostenlose private Nutzung sozialversicherungs- und umsatzsteuerfrei.
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Geschäftliche und private Nutzung

In den meisten Verwaltungen ist die Nutzung der geschäftlichen E-Mail-Adresse zum Versand privater E-Mails aus rechtlichen Gründen im Rahmen des Telekommunikationsgesetzes verboten. Dieses Verbot ist rechtlich zulässig.

Genaueres regeln interne Richtlinien und Dienstvereinbarungen oder -anweisungen.