Bitte aktivieren Sie Java-Script in Ihren Browsereinstellungen

BITS Behörden-IT-Sicherheitstraining Version 1.1
gefördert vom Städte- und Gemeindebund NRW
Feedback & Infos

Logo BITS Behörden-IT-Sicherheitstraining
Egal wie die Übermittlung stattfindet, per Brief, E-Mail, Fax oder am Telefon: Stellen Sie sicher, dass Sie die richtigen Adressen verwenden und die Daten dem Gegenüber auch anvertraut werden dürfen.
Weiter Zurueck

Weiterleitung von Informationen

Erst prüfen, dann verteilen!

  • Besteht eine Rechtsgrundlage zur Weitergabe personenbezogener Daten?

Bei jeder Weitergabe von Daten - insbesondere nach außen - muss geprüft werden, wie vertraulich der Inhalt ist, d.h. welchen Schutzbedarf die enthaltenen Informationen haben. Zur Weitergabe personenbezogener Daten ist eine Rechtsgrundlage oder die Einwilligung der betroffenen Person erforderlich.

  • Kann ich der empfangenen Seite vertrauen?
  • Darf sie die enthaltenen Informationen sehen?

Auch unbeabsichtigt können vertrauliche Daten in falsche Hände geraten:

  • Schnell ist beim e-mailen einer wichtigen Datei eine falsche Adresse angeklickt.
  • Schnell kann ein sensibler Ausdruck am Drucker in falsche Hände geraten.

Unter Umständen ist vor der Weitergabe das Einholen von Vertraulichkeits-Verpflichtungen die Einwilligung der betroffenen Personen notwendig. Bei nicht geschütztem E-Mail-Verkehr dürfen Sie nie personenbezogene oder sonstwie vertrauliche Daten per E-Mail versenden. E-Mails sind wie Postkarten lesbar!